Bewertung des Abschlussberichts des Sustainable Finance-Beirats
Gerhard ist promovierter Volkswirt, ehemaliges Mitglied des Bundestages, Mit-Initiator des Vereins und dessen geschäftsführender Vorstand. Er hat sein Bundestagsmandat für die Arbeit in der Nichtregierungsorganisation zum 31.12.2018 niedergelegt. Hier finden Sie Lebenslauf, Pressefoto und alternatives Pressefoto.
- Im Juni 2019 hat die Bundesregierung einen Sustainable Finance-Beirat eingesetzt mit der Aufgabe, sie zu ihrer Sustainable-Finance-Strategie zu beraten.
- Gerhard Schick war als zivilgesellschaftlicher Vertreter mit dabei. Nun hat der Beirat seinen Abschlussbericht vorgelegt, in dem sowohl private als auch die öffentlichen Akteure des Finanzmarktes in den Blick genommen werden.
- Der Bericht präsentiert vielfältige, sehr konkrete und wegweisende Empfehlungen für ein nachhaltiges Finanzsystem in Deutschland.
- Die Empfehlungen gliedern sich in fünf Bereiche: einen verlässlichen Politikrahmen, Berichterstattung, Wissensaufbau, Finanzprodukte und die Verstetigung der Beiratsarbeit. Neben privatwirtschaftlichen Banken und Versicherern sollen sich beispielsweise auch die öffentlichen Akteure konsequenter am nachhaltigen Umbau der Wirtschaft beteiligen.
Ein Fortschritt für nachhaltige Finanzmärkte
Viele der Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des Beirats haben das Potenzial, die Finanzmärkte in Deutschland zum Hebel für Umwelt- und Klimaschutz zu machen. Aus den mehr als 30 Handlungsempfehlungen sind folgende Aspekte besonders hervorzuheben:
- Breitere Anwendung und Standardisierung von Nachhaltigkeitsberichten: Die realwirtschaftlichen Daten sind die Grundlage dafür, dass Akteure am Finanzmarkt Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und berücksichtigen können. Durch die Standardisierung und die geforderte Zukunftsorientierung in den Berichten, sowie die größere Anzahl von Unternehmen, die diese Informationen veröffentlichen müssen, verbessert sich die notwendige Informationsbasis entscheidend.
- Die Rolle der öffentlichen Finanzinstitute: Öffentlich-rechtliche Institute sollen sich stärker nachhaltig ausrichten. Hierfür ist z.B. für die Sparkassen der Gemeinwohlauftrag der Sparkassen konkreter zu fassen.
- Vorbildfunktion der öffentlichen Anlagen: Die öffentlichen Kapitalanlagen wie z.B. die Pensionsgelder bei Bundesbeamten oder die Gelder der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sind so anzulegen, dass sie mit den Zielen des Klima- und Umweltschutzes in Einklang stehen.
- Einrichtung eines Transformations- und Impactfonds: Dieser Fonds, der durch öffentliche Mittel gespeist wird, soll gezielt kleine und mittlere Unternehmen mit bahnbrechenden Innovationen für die nachhaltige Transformation fördern, die heute über Kapitalmärkte nur schwer an entsprechende Mittel kommen. Angesichts der Milliardenhilfen für Unternehmen in der Corona-Krise, die teilweise mit erheblichen Beteiligungen des Staates an Unternehmen einhergehen, bietet es sich an, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu einem wirklichen Transformationsfonds weiterzuentwickeln.
- Corporate Governance: Eine Mindestqualifizierung für Aufsichtsräte und Geschäftsführung hinsichtlich Nachhaltigkeit analog zu den bestehenden Anforderungen hinsichtlich Finanzexpertise soll die Pflichten des Vorstands mit Blick auf Nachhaltigkeitsrisiken stärken.
Damit diese ganzen positiven Empfehlungen auch umgesetzt werden, wird von der Mehrzahl der Beiratsmitglieder die Verstetigung dieser Arbeit mit als wichtigster Aspekt angesehen; eine Position, die insbesondere vom Lobbyverband der Banken bereits in ihrer Stellungnahme zum Zwischenbericht vehement abgelehnt wurde.
Die Interessen der Finanzindustrie haben die Position des Beirats geschwächt
Die Verbände der Finanzindustrie haben sehr aktiv im Beirat mitgewirkt. Dabei zeigte sich ganz konkret das Kräfte-Ungleichgewicht zwischen Finanzlobby und Zivilgesellschaft. Da die Vertreter der Finanzindustrie erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen für die Beiratsarbeit aufwenden können, haben sie gegenüber den zivilgesellschaftlichen Mitgliedern einen großen Vorteil und können die Arbeit stärker in ihrem Interesse beeinflussen.
Obwohl die Lobbyverbände nur als Beobachter dabei waren, konnten sie so einen erheblichen Einfluss entwickeln.
Interessant ist dabei, dass die Zusammenarbeit zwischen den Beiratsmitgliedern aus den einzelnen Banken, Sparkassen und Versicherungen mit den Beiräten aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft meist sehr konstruktiv und zukunftsorientiert war, während die Verbandsvertreter immer wieder bremsten oder sehr einseitige Vorschläge einbrachten. Total auf der Bremse standen sie etwa bei der Neuausrichtung der staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge.
Wenig überzeugen konnten beispielsweise Vorschläge, wonach die Angebotsseite von nachhaltigen Produkten durch den Markt bestimmt werden sollte, jedoch ohne Transparenz über die tatsächliche Nachhaltigkeit der angebotenen Produkte für die Anleger. Der Nutzen für die nachhaltige Transformation bleibt dann völlig unklar. Um nicht missverstanden zu werden: es kann sinnvoll sein z.B. „grüne Verbriefungen“ zu unterstützen. Das sollte aber nur dann geschehen, wenn die Abgrenzung zu „normalen“ Verbriefungen geklärt und der positive Beitrag für mehr Nachhaltigkeit nachgewiesen ist. Bereits im Vorfeld direkte (öffentliche) Garantien für eventuell erhöhte Verluste aus solchen Verbriefungen zu fordern, zeigt ein weiteres Mal, welche Gefahr droht, wenn die Politik beim Thema nachhaltige Finanzmärkte zu stark auf die Interessenverbände hört. Einzelne interessengeleitete Vorschläge konnten wir zum Glück abblocken.
Angesichts des Agierens der Interessenverbände im Beirat ist zu befürchten, dass die sie auch bei der anstehenden Umsetzung weiter auf der Bremse stehen. Die Finanzlobby darf keine Chance bekommen, die guten Empfehlungen des Beirats zu verwässern.
Jetzt ist eine zügige Umsetzung gefragt
Jetzt, nach Abschluss der Beiratsarbeit, ist es am wichtigsten, dass möglichst viele der Empfehlungen in die Umsetzung kommen, und das zeitnah. Erste Maßnahmen könnte die Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl im September in Angriff nehmen. Es wäre ein fatales Signal für den Finanzstandort Deutschland, wenn die aktuelle und künftige Bundesregierung den Abschlussbericht in der Schublade verschwinden lassen und wir in der Folge noch weiter hinter unseren europäischen Nachbarländern zurückblieben.
Die Arbeit im Beirat hat gezeigt, dass es durch die Zusammenarbeit von Unternehmen der Finanz- und Realwirtschaft sowie der Wissenschaft möglich ist konsensfähige Ergebnisse zu erzielen, die Deutschland in einer entscheidenden Fragestellung voranbringen können. Hierfür sind allerdings zwei Punkte wichtig:
- Wie vom Beirat gefordert, sollte die Bundesregierung eine dauerhafte Struktur einrichten, die die Umsetzung der Beiratsempfehlungen über die Bundestagswahl hinausbegleitet und so eine kohärente Weiterentwicklung nachhaltiger Finanzmärkte in Deutschland sicherstellt. Analog zum Beirat sollte diese mit Akteur*innen aus Finanz- und Realwirtschaft, Wissenschaft sowie Zivilgesellschaft besetzt sein, um die verschiedenen Interessen gleichermaßen zu berücksichtigen.
- Die Landesregierungen und Kommunen sind in den weiterführenden Prozess mit einzubinden, denn viele Stellschrauben für ein nachhaltiges Finanzwesen liegen auf Landesebene.
Gerade der letzte Punkt ist für die meisten Handlungsempfehlungen, die sich auf die öffentliche Hand beziehen, wichtig: die Aufsicht und Steuerung der Landesbanken und der Förderbanken obliegen ebenso wie die Sparkassengesetze den Ländern. Deshalb muss es einen parteiübergreifenden Konsens unabhängig von Wahlterminen geben, diesen Prozess stetig weiterzuentwickeln und dafür zu sorgen, dass die Handlungsempfehlungen zeitnah in die Umsetzung kommen und nötige Gesetzesänderungen angestoßen werden.