Das Steuerjahr in Deutschland: Definition und steuerliche Fristen

Das Steuerrecht in Deutschland ist von zahlreichen Begriffen und Begrifflichkeiten geprägt, die für Laien oft schwer verständlich sind. Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist das „Steuerjahr“ und der damit verbundene „Steuererklärungszeitraum“. Dieser Artikel beleuchtet die Definition des Finanzjahres und den Ablauf der steuerlichen Fristen in Deutschland. Dabei werden sowohl die allgemeinen Vorschriften als auch die praktischen Aspekte der Steuererklärung detailliert erläutert.

1. Was ist das Finanzjahr?

In Deutschland bezieht sich das Finanzjahr in der Regel auf das Kalenderjahr, also den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Es handelt sich dabei um den Zeitraum, in dem die Einkünfte eines Steuerpflichtigen erzielt werden und auf dessen Grundlage die Steuerlast ermittelt wird. Dieser Zeitraum gilt für die meisten Steuerpflichtigen, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Ein Finanzjahr kann auch von einem abweichenden Zeitraum bestimmt werden, insbesondere für Unternehmen, die das Geschäftsjahr nach einem anderen Kalender als dem Kalenderjahr festlegen. Diese Regelung betrifft vor allem größere Unternehmen oder Konzerne, die das Finanzjahr auf Basis von Geschäftszahlen definieren.

Besonderheit für Unternehmen

Für Unternehmen kann das Finanzjahr auch abweichend vom Kalenderjahr sein. Ein Unternehmen hat in der Regel die Möglichkeit, das Geschäftsjahr frei zu wählen, solange es maximal 12 Monate umfasst und am Ende eine Bilanz erstellt wird. Das Geschäftsjahr endet oft zu einem Zeitpunkt, der am besten zu den geschäftlichen Zyklen des Unternehmens passt.

2. Steuererklärung und Steuerpflicht in Deutschland

In Deutschland sind alle Steuerpflichtigen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, um ihre Steuerlast zu ermitteln. Die Steuererklärung bezieht sich auf das vergangene Steuerjahr, in dem Einkünfte erzielt wurden. Dabei spielt es eine Rolle, ob jemand Selbstständiger, Angestellter oder Unternehmer ist, da dies unterschiedliche Anforderungen an die Steuererklärung stellt.

Einkommenssteuererklärung für Privatpersonen

Die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen umfasst alle Einkünfte, die im Steuerjahr erzielt wurden, wie etwa Gehälter, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte und sonstige Einkünfte. In Deutschland wird die Steuerlast auf Grundlage des Einkommens und der abziehbaren Ausgaben berechnet.

Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer

Für Unternehmen, die als juristische Personen (z. B. GmbH oder AG) tätig sind, gibt es spezielle Steuerarten wie die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Auch hier wird die Steuerlast auf Basis der Einkünfte im jeweiligen Finanzjahr berechnet, jedoch können die Vorschriften und Abzüge unterschiedlich ausfallen.

Steuerpflichtige und Fristen

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung betrifft nicht nur Selbstständige und Unternehmer, sondern auch viele Angestellte, die Einkünfte neben dem Arbeitslohn haben oder bestimmte Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen möchten. Selbst wenn eine Steuererklärung nicht gesetzlich erforderlich ist, kann es sinnvoll sein, sie freiwillig abzugeben, da sich in vielen Fällen eine Rückerstattung ergeben kann.

3. Der steuerliche Erklärungszeitraum in Deutschland

In Deutschland ist der steuerliche Erklärungszeitraum in der Regel identisch mit dem Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Am Ende des Jahres müssen Steuerpflichtige ihre Einkünfte und Ausgaben des betreffenden Jahres angeben.

Der Ablauf der Steuererklärung

Nach Ablauf des Steuerjahres müssen Steuerpflichtige eine Steuererklärung einreichen. Dies geschieht üblicherweise über das Online-Portal „Elster“, aber auch auf Papierformularen ist eine Abgabe möglich. Dabei müssen alle relevanten Einkünfte und Ausgaben detailliert angegeben werden, und es müssen Belege zur Untermauerung der Angaben vorgelegt werden.

In Deutschland gibt es zwei Hauptarten der Steuererklärung: die freiwillige Steuererklärung und die verpflichtende Steuererklärung. Die freiwillige Steuererklärung kann jeder Steuerpflichtige abgeben, der glaubt, zu viel Steuern gezahlt zu haben und eine Rückerstattung erwartet. Die verpflichtende Steuererklärung muss abgegeben werden, wenn das Finanzamt dies fordert oder wenn ein bestimmtes Einkommen überschritten wird.

Abgabefristen der Steuererklärung

Die Abgabefristen für die Steuererklärung sind gesetzlich geregelt. Die meisten Steuerpflichtigen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Dies bedeutet, dass die Steuererklärung für das Jahr 2023 spätestens am 31. Juli 2024 beim Finanzamt eingereicht werden muss.

Für Steuerpflichtige, die die Steuererklärung durch einen Steuerberater einreichen lassen, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Für das Jahr 2023 würde dies bedeuten, dass die Steuererklärung spätestens am 28. Februar 2025 abgegeben werden muss.

Steuererklärungspflicht für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben, die zusätzlich zur Einkommenssteuererklärung eine Gewerbesteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung umfassen kann. Diese müssen in der Regel ebenfalls bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden, es sei denn, ein Steuerberater wird eingeschaltet.

Verspätungszuschläge

Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen, können Verspätungszuschläge anfallen. Der Verspätungszuschlag wird nach einer festgelegten Berechnungsformel berechnet und beträgt in der Regel mindestens 25 Euro für jede angefangene Verzögerungsmonat.

4. Steuererklärung und Steuerbescheid: Was passiert nach der Abgabe?

Nach der Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt die eingereichten Unterlagen und stellt einen Steuerbescheid aus. Der Steuerbescheid gibt an, wie hoch die Steuerlast des Steuerpflichtigen ist, und ob Steuern nachgezahlt werden müssen oder ob eine Rückerstattung erfolgt.

Steuerbescheid und Einspruch

Der Steuerbescheid wird in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Monaten nach Abgabe der Steuererklärung versendet. Wenn ein Steuerpflichtiger mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von einem Monat Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Wird der Einspruch akzeptiert, kann der Steuerbescheid geändert werden. Andernfalls kann der Steuerpflichtige vor dem Finanzgericht klagen.

5. Steuererklärung und digitale Neuerungen

In den letzten Jahren hat die Digitalisierung auch im Steuerrecht Einzug gehalten. Seit 2005 ist die elektronische Steuererklärung über das Portal „Elster“ verpflichtend, und es wird zunehmend darauf hingewiesen, dass Steuererklärungen effizient und unkompliziert online abgegeben werden können.

„Elster“ ist eine Plattform des deutschen Finanzamts, über die Steuerpflichtige ihre Steuererklärung online einreichen können. Hier können alle notwendigen Formulare ausgefüllt und die Steuerdaten direkt übermittelt werden. Seit 2020 können auch Steuerbescheide und Kommunikation mit dem Finanzamt über „Elster“ abgewickelt werden.

6. Die steuerliche Behandlung von Verlusten und Ausgaben

In Deutschland haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben von ihren Einkünften abzuziehen. Hierzu zählen etwa Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Diese Abzüge wirken sich positiv auf die Steuerlast aus und können zu einer Steuererklärung führen, die eine Rückerstattung zur Folge hat.

Verlustvortrag und Verlustrücktrag

Steuerpflichtige, die im betreffenden Steuerjahr Verluste erlitten haben, können diese unter bestimmten Bedingungen in andere Jahre vor- oder zurücktragen lassen. Beim Verlustvortrag werden die Verluste in zukünftige Steuerjahre übernommen, während beim Verlustrücktrag Verluste auf das vorangegangene Steuerjahr angerechnet werden, um Steuern zurückzuerhalten.

7. Tipps zur Steuererklärung und Steueroptimierung

  • Rechtzeitig vorbereiten: Planen Sie genügend Zeit ein, um alle relevanten Belege und Dokumente zusammenzustellen. Dies verhindert unnötigen Stress und sorgt dafür, dass keine wichtigen Abzüge übersehen werden.
  • Steuerberater in Anspruch nehmen: Wenn Ihre Steuererklärung komplex ist, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Ein Steuerberater kennt sich mit den steuerlichen Regelungen aus und kann oft Einsparpotenziale aufdecken.
  • Verluste richtig nutzen: Nutzen Sie die Möglichkeit des Verlustvortrags oder Verlustrücktrags, um Ihre Steuerlast zu optimieren.
  • Online-Tools verwenden: Nutzen Sie die elektronischen Angebote wie „Elster“ oder kommerzielle Steuerprogramme, die Ihnen die Steuererklärung erleichtern.

Das Steuerjahr in Deutschland folgt im Wesentlichen dem Kalenderjahr und stellt für Steuerpflichtige eine zentrale Grundlage für die Berechnung der Steuerlast dar. Die Steuererklärung muss jährlich abgegeben werden, wobei es je nach Einzelfall unterschiedliche Fristen gibt. Wer seine Steuererklärung richtig und fristgerecht einreicht, kann nicht nur Steueroptimierungen vornehmen, sondern auch eventuelle Rückerstattungen erhalten.